Tipps 1.Umschuldungen/Anschlussfinanzierungen und Forward-Darlehen („Zinsreservierungen“) Wenn die Zinsbindungen bestehender Darlehen ablaufen, können Sie Umschuldungen beantragen - für jetzt oder bis in 3 Jahren. Bis zu 6 Monaten gilt der aktuell gültige Zinssatz. Darüber hinaus können Sie mit sogenannten Forwarddarlehen das heutige, noch günstige Zinsniveau sichern. Der seitens der ING-DiBa dafür berechnete Zinsaufschlag auf den aktuell gültigen Zins beträgt lediglich 0,005% ab dem Folgemonat der Darlehenszusage bis einschließlich des Monats der Umschuldung. Die 6 Monate Bereitstellungszins freie Zeit wird berücksichtigt bzw. ist zuschlagsfrei. In Fällen, in denen ein Darlehen innerhalb der nächsten 6 Monate umgeschuldet werden kann, ist für ein zweites, später abzulösendes Darlehen sogar ein Forward-Zeitraum von bis zu 66 Monate möglich. Sparen Sie Kosten durch die Grundschuldabtretung [42 KB]
Beispiele für Zinsaufschläge bei Forward-Darlehen: Restlaufzeit 1 Jahr = 0,03 % Zinsaufschlag Restlaufzeit 2 Jahre = 0,09 % Zinsaufschlag Restlaufzeit 3 Jahre = 0,15 % Zinsaufschlag Restlaufzeit 5 ½ Jahre = 0,30 % Zinsaufschlag Beispiel für ein Darlehen, das in 24 Monaten abgelöst werden soll: 18 Monate x 0,005 % = 0,09 % Zinsaufschlag auf den aktuell gültigen Darlehenszins
2.KfW-Darlehen bei der ING-DiBa 0,50 % günstiger Die ING-DiBa gewährt ab 02.05.2007 einen Zinsrabatt von 0,50 % auf die KfW-Programme (Wohneigentumsprogramm 124+126, Ökologisch Bauen 144+145, Wohnraum Modernisieren 141+143), wenn gleichzeitig ein mindestens 50.000,-€ langfristiges (Zinsbindung 5 Jahre oder länger) ING-DiBa-Darlehen mit beantragt wird. Die ING-DiBa bietet damit zurzeit die günstigsten KfW-Darlehen Deutschlands.
3.KfW-Darlehen Programme 124/126, 141/143 und 144/145 In Verbindung mit einem ING-DiBa-Darlehen ist es möglich, die KfW-Programme 124/126 (Schaffung von Wohneigentum bis zu 30 % der Gesamtkosten) sowie 144/145 (Ökologisch Bauen) mit anzubieten. Die erstgenannten Programme sind nicht oder nur unwesentlich günstiger als die Konditionen der ING-DiBa, haben nur 4 Wochen Bereitstellungszinsen freie Zeit beträgt, Sondertilgungen sind nicht möglich, die Buchung der Raten erfolgt quartalsweise und nach 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren beginnt die Tilgung mit ca. 2 %. Interessanter sind hier die Programme 144 und 145 für ökologisches Bauen, die zwar an mehr Auflagen geknüpft sind, aber günstigere Zinssätze bieten. Die aktuellen Konditionen finden Sie auf www.kfw.de. Erläuterungen zu den o.g. KfW-Programmen [154 KB]
4.Der Baufi-Quick-Check [49 KB]
hilft Ihnen und uns bei der Bearbeitung.
5.Meinen Kunden zuliebe Beachten Sie, dass beim derzeit niedrigen Zinsniveau ein Annuitätendarlehen mit 1% Tilgung ca. 40 Jahre dauert. 2% Tilgung verringert die Laufzeit schon auf ca. 28 Jahre. Ich weise auf die Möglichkeiten von Sondertilgungen (bis 5% pro Jahr) und der Veränderung der Tilgungshöhe (auf max. 10%, 2 X kostenfrei innerhalb der Zinsfestschreibung) hin.
6.Nutzen Sie freie Grundschulden Sie möchten Ihr Haus als Sicherheit stellen . Ist ein Haus unbelastet mit oder ohne freie Grundschuld im ersten Rang, so können Sie entsprechend des möglichen Beleihungsrahmens (bis max. 80% des Verkehrswertes) eine Baufinanzierung (mind. 50.000,-€) darstellen. Das Geld können Sie dann verwenden, wie Sie wollen - für Renovierung, Ablösung teurer Ratenkredite, Erbauszahlungen o.ä.
7.Annahmefristen unbedingt einhalten Die Annahmefrist eines Baufinanzierung-Vertrag-Angebotes der ING DiBa AG (das beim Kunden per Post eingeht) beträgt 14 Tage. Erreicht ein unterschriebener Darlehensvertrag erst nach dem im Angebot genannten Annahmedatum die ING-DiBa AG in Frankfurt/ Main, gilt dieser als nicht angenommen. Wünscht der Kunde nun ein neues Vertrags-Angebot, muss dieses neu erstellt werden. Es gelten dann die aktuellen Konditionen.
8.Stellungnahme der ING-DiBa AG zum Thema „Forderungsverkauf“ Da das Thema des Verkaufes von Immobiliendarlehensforderungen derzeit von den Medien immer wieder aufgegriffen wird, ist es wichtig und richtig, dass Sie die Stellungnahme der ING-DiBa [53 KB]
dazu kennen. In den Darlehensvertragsangeboten der ING-DiBa AG ist auf einer Seite unter der Widerrufsbelehrung der Passus zur Übertragung von Darlehen [951 KB]
enthalten. Es ist sogar sinnvoll, wenn Sie diesen Punkt bereits in der Erstberatung mit ansprechen. Sie vermeiden somit eventuelle Verunsicherungen , wenn Sie das Vertragsangebot lesen. Ein offener und ehrlicher Umgang mit dem Thema schafft das nötige Vertrauen für eine langfristige Zusammenarbeit, welche auch die ING-DiBa anstrebt und seit fast 40 Jahren unter Beweis stellt. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die sog. Zweckerklärung (Sicherungsvereinbarung) die Verbindung zwischen Darlehen und Grundschuld darstellt. Da es vertraglich ausgeschlossen ist, dass die Grundschuld ohne Mitwirkung des Kunden von dieser Erklärung getrennt werden kann, ist es auch nicht möglich, mehr als die jeweils bestehende Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderung verkauft worden ist oder nicht. Letztendlich kann eine Restforderung aus einem Darlehen nur dann vorzeitig fällig gestellt werden, wenn das Darlehen zuvor von der Bank gekündigt worden ist. Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) [176 KB]
unter Punkt VII. „Kündigungsrechte“, sind vorzeitige Kündigungen beispielsweise nur möglich, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei Raten in Verzug geraten ist oder ein anderer, schwerwiegender Grund vorliegt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen (z.B. strafbare Handlungen wie Betrug).
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